Wasserversorgung
Wasserversorgungszweckverband Ahlenbrunnengruppe
Die Gemeinde Oggelshausen bezieht ihr Wasser vom Wasserversorgungszweckverband Ahlenbrunnengruppe.
Trinkwasseruntersuchungen
Das Trinkwasser wird regelmäßig nach Trinkwasserverordnung untersucht.
Weitere Werte finden Sie in den Untersuchungsberichten.
Prüfbericht Oggelshausen - Dezember 2024 (PDF-Dokument, 239,56 KB, 01.07.2026)
Gebühren Trinkwasser / Kanal- und Klärgebühr
Gebühren (Stand 01.01.2026):
1. Kanalgebühr:
- Schmutzwasser 1,66 €/m³
- Niederschlagswasser 0,23 €/m²
2. Klärgebühr:
- Schmutzwasser 2,65 €/m³
- Niederschlagswasser 0,28 €/m²
3. Trinkwasserversorgung:
- Gebühren: 2,88 €/m³
- Wasserhärtebereich: 3; (15,4 ° dH)
Änderung befestigter, versiegelter Flächen auf Ihrem Grundstück
Größe oder Versiegelungsart - Anzeigepflicht -
Sollten sich die auf Ihrem Grundstück befestigten Flächen in deren Größe oder Versiegelungsart geändert haben, so sind diese Änderungen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung Ihrer Gemeinde anzuzeigen.
Die Flächenänderungen sind unter Einreichung prüffähiger Unterlagen mitzuteilen (Beschreibung der Änderung, Bauplan, Fotos, Rechnungen usw.). Gerne stellt Ihnen der Gemeindeverwaltungsverband Bögen zur Mitteilung der Flächenänderungen zur Verfügung. Diese können Sie unter der Telefonnummer 07582/808-46 anfordern.
Zisternen / Gartenwasser- und Brauchwasser
Beim Betrieb von Zisternen zur Nutzung von Niederschlagswasser ist zu beachten:
- Fest mit dem Boden verbundene Zisternen ab 1/m3 Fassungsvolumen, sind der Gemeinde unter Angabe der Nutzung und Einreichung belegender Unterlagen (Rechnungen, Fotos, usw.) mitzuteilen.
- Für Brauchwassernutzung im Haushalt (z. B. WC-Spülung u. a.) ist eine teilweise Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich. Antragsformulare erhalten Sie beim Verwaltungsverband (Tel. 07582/808-46).
- Der Betrieb von Zisternen ist nach §13, Abs. 4 der Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt, Landratsamt Biberach, Rollinstraße 17, 88400 Biberach anzuzeigen. Sollten Sie dem noch nicht nachgegangen sein, empfehlen wir Ihnen dies umgehend nachzuholen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Biberach, Kreisgesundheitsamt (Trinkwasserüberwachung) oder unter Tel. 07351-52-0 (Zentrale)
Vielen Dank für die Mithilfe.
Ihr Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau


